E-Baugesuch
Mit der Plattform eBaugesucheZH betreibt der Kanton Zürich einen Online-Service für den elektronischen Baubewilligungsprozess. Darüber wird das ganze Verfahren von der Baueingabe über die Prüfung und Bewilligung, der Auflagenerfüllung bis hin zur Abnahme abgewickelt. Alle Projektbeteiligten sind über die Plattform vernetzt und kommunizieren auf digitalem Weg. Dadurch wird der Daten- und Informationsaustausch vereinfacht, automatisiert und transparenter gestaltet. Parallel dazu arbeiten die Bauämter weiter über die bestehende Bausoftware der Gemeinde. Der Anschluss an die kantonale Plattform erfolgt mittels einer Schnittstelle.
Der Zugang zur kantonalen Plattform eBaugesucheZH erfolgt über www.portal.ebaugesuche.zh.ch.
Anfang 2020 hat der Kanton Zürich die elektronische Plattform «eBaugesucheZH» in Betrieb genommen. Mit dieser Plattform werden alle Verfahrensbeteiligten digital vernetzt. Die gesamte Korrespondenz erfolgt primär über die Plattform. Die Gesuchstellenden können jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus ihres Baugesuches einsehen sowie den bisherigen Verfahrensablauf chronologisch nachverfolgen.
In Gemeinden, welche sich der Plattform angeschlossen haben, konnten Baugesuche seither auf freiwilliger Basis elektronisch eingereicht werden. Am Verfahrensablauf hat sich dadurch nichts geändert. Lediglich die Kommunikationswege wurden auf die Plattform konzentriert und es musste nur noch die Eingabequittung als Beilage zum Baugesuch unterschrieben werden.
Allerdings war der Prozess aus rechtlichen Gründen noch nicht durchgängig digital. Ergänzend zu den elektronisch eingereichten Unterlagen mussten weiterhin zwei physische Plansätze eingereicht werden. Auch die Aktenauflage erfolgte weiterhin physisch und sämtliche Entscheide mit Rechtsmittelbelehrung mussten weiterhin original unterschrieben und auf dem Postweg versandt werden. Im Weiteren waren physische Baugesuche weiterhin akzeptiert.
Mit dem Kantonsratsbeschluss vom 23. Oktober 2023 wurden die rechtlichen Grundlagen angepasst und so Veränderungen zum volldigitalen Baugesuch initiiert. Die wesentlichen Änderungen sind untenstehend zusammengefasst.Der Kantonsrat hat am 23. Oktober 2023 beschlossen, dass der Baubewilligungsprozess in den kommenden Jahren schrittweise volldigitalisiert wird. Per 1. April 2024 traten die entsprechenden Änderungen im Planungs- und Baugesetz (PBG), Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), in der Bauverfahrensverordnung (BVV) sowie in der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) in Kraft.
Seit diesem Zeitpunkt ist die volldigitale Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens möglich. Es müssen keinerlei physische Unterlagen mehr eingereicht werden. Die Unterschriften erfolgen mittels qualifizierter elektronischer Unterschriften (QES). Auch die Aktenauflage im ordentlichen Verfahren erfolgt digital über eAuflageZH.
Gemeinden, welche bereits vor dem 1. April 2024 an die kantonale Plattform eBaugesucheZH angeschlossen waren, dürfen nebst dem volldigitalen E-Baugesuch weiterhin auch physische Baugesuche akzeptieren. Gemeinden, welche sich erst nach dem 1. April 2024 an eBaugesucheZH angeschlossen haben, müssen komplett auf E-Baugesuche umstellen und dürfen keine physischen Baueingaben mehr akzeptieren. Dies erfordert nebst den technischen Anpassungen insbesondere auch grössere Umstellungen der Prozesse und damit einhergehend in der gewohnten Arbeitsweise.
Im Weiteren werden sämtliche Gemeinden im Kanton Zürich dazu verpflichtet, nach einer dreijährigen Übergangsfrist, vom analogen Bewilligungsverfahren zum digitalen E-Baugesuch zu wechseln. Spätestens bis am 1. April 2027 müssen folglich alle Gemeinden im Kanton Zürich an die Plattform eBaugesucheZH angebunden sein. Physische Baueingaben sind ab diesem Zeitpunkt nirgends im Kanton Zürich mehr möglich.Im Übrigen findest du unter folgenden Link:
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ein allgemeines Erklärvideo: https://youtu.be/OqYb47GxyzU
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ein Erklärvideo der kantonalen Plattform für Gesuchstellende: https://youtu.be/iFPjJGNvDdM
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Weiterführende Informationen zum E-Baugesuch: www.ebaugesuche.zh.ch
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Unsere Prozesslandschaft «ino-bau» zeigt dir nebst dem herkömmlichen Baubewilligungsverfahren auch die Abweichungen beim E-Baugesuch auf. Du findest diese Informationen in den einzelnen Prozessschritten (Infoseiten) bei einem Klick auf das "e" oben rechts.
Unterstützung bei der Einführung des E-Baugesuches?
Übrigens! Wir begleiten dich bei der Einführung des E-Baugesuchs in deiner Gemeinde auch vor Ort. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Factsheet. Wichtig: Ab dem 1. April 2027 dürfen Baugesuche nur noch über den elektronischen Weg als E-Baugesuche eingereicht werden.